Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Herr Meyer BehDSB E-Mail an Datenschutzbeauftragten Telefon: (030) 90296-3615 Telefax: (030) 90296-773615

Aufgaben des Behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutz und Informationsfreiheit sind Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Ihre Sicherung ist die Aufgabe der Behörde.
Die Tätigkeit der behördlichen Datenschutzbeauftragten und ihres Vertreters wird im Art. 39 der EU – DSGVO sowie in § 6 BlnDSG beschrieben.

Durch seine Tätigkeit unterstützt die behördliche Datenschutzbeauftragte das Bezirksamt bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen nach der EU – DSGVO, dem BlnDSG und weiterer Rechtsvorschriften zum Datenschutz.

Die Dienststellen bleiben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verantwortung für die Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Der Datenschutzbeauftragte übt insoweit auch eine Kontrollfunktion aus.

Der Datenschutzbeauftragte ist für die Erteilung von Auskünften bzw. Benachrichtigungen bei Eingaben sowie Beratung bei Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu datenschutzrelevanten Themen zuständig. Auch Beschäftigte, die ihr Recht auf Datenschutz beeinträchtigt sehen, können sich an den Datenschutzbeauftragten wenden. Er ist zur Verschwiegenheit über die Identität Betroffener verpflichtet.

Er ist aufgrund seiner unabhängigen und neutralen Stellung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei.

Der Datenschutzbeauftragte des Bezirks Lichtenberg ist zudem auch für Fragestellungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zuständig.

Hinweis:

Für Auskünfte oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ist ausschließlich zuständig der:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219 (Eingang Puttkamerstr. 16-18, 5. Etage)
10969 Berlin (Kreuzberg) Telefon (030) 13889 – 0 Telefax: (030) 215 5050 E-Mail an Berliner Datenschutzbeauftragte

Internetangebot

Dem behördlichen Datenschutzbeauftragten obliegen dagegen ausschließlich Aufgaben innerhalb der Behörde.

Informationen zum Datenschutz

Am 25. Mai 2018 wurde die EU-Datenschutzgrundverordnung nach einer zweijährigen Übergangszeit wirksam.

2.1 Aktuelle Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter
www.datenschutz-berlin.de.

2.2 Ergänzend finden Sie Anwendungshinweise zum neuen Datenschutzrecht auf der “Internetseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport”.https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/datenschutz-und-informationsfreiheit/datenschutz/artikel.30301.php.

2.3 Weitere Informationen und Arbeitsunterlagen finden Sie ebenfalls unter der Internetpräsentation der Datenschutzkonferenz (DSK).   2.4 Informationen finden Sie weiterhin bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie bei allen weiteren Datenschutzaufsichtsbehörden:

2.5 Aktuelle Nachrichten und Informationen erhalten Sie unter: www.datenschutz.de